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Zwei Bauabschnitte in Einharting

23.10.2003, kg/Karlheinz Günster

Unterreit -- Die Klinke in die Hand gaben sich die Architekten in der jüngsten Unterreiter Gemeinderatssitzung. Neben dem Bebauungsplan für das neue Gewerbegebiet wurde auch über den Bebauungsplan für "Einharting West I" gesprochen. Architekt Johann Schmuck aus München stellte seinen Entwurf vor, der auf allgemeine Zustimmung stieß.

Der Westhang mit unverbaubarer Sicht soll in zwei Abschnitten bebaut werden. In beiden Abschnitten entstehen jeweils zwei Reihen Häuser in Richtung Grünthal. Das gesamte Gebiet wird durch eine sechs Meter breite Straßenschleife erschlossen. Durch die Hanglage fällt jeder Abschnitt um rund fünf Meter in der Höhe. Schmuck erklärte, dass die Häuser zum Rand hin niedriger seien als die in der Mitte des Baugebietes, dafür verändere sich jeweils die Grundfläche, so dass alle eine ähnliche Wohnfläche haben könnten. Es gibt daher drei Haustypen: eines mit 5,25 Meter Wandhöhe, mit sechs Meter und ein Doppelhaus, wobei jeweils an der höchsten Stelle gemessen werden soll. Vorgesehen sind Satteldächer mit einer Neigung von 23 bis 28 Grad, Gaupen sind nicht gestattet, Quergiebel können eingebaut werden.

Jeweils seien zwei Wohneinheiten möglich, jede Wohneinheit soll über zwei Stellplätze oder Garagen verfügen, wobei der Platz vor der Garage mitgerechnet werden kann. Die Grundstücke variieren in der Größe von 400 bis 960 Quadratmeter. Ungefähr alle 100 Quadratmeter freie Fläche soll ein Baum gepflanzt werden. Bei den oberen Grundstücken sei es möglich, die Eingrünung mit zu erwerben, damit entfiele für die Gemeinde die Pflege.

Insgesamt gefiel den Räten der Entwurf sehr gut, gelobt wurde die aufgelockerte Bebauung. Nur Bürgermeister Gerhard Forstmeier war sich nicht sicher, ob die größeren Grundstücke Abnehmer fänden, er habe bereits andere Erfahrungen gemacht, doch die Räte waren zuversichtlich. Festgesetzt wurde weiterhin, dass die angrenzende Landwirtschaft zu dulden sei. Unbedingt unterirdisch verlegt werden sollen die Versorgungsleitungen.

Beschlossen wurde nach kleineren Änderungen des Entwurfs einstimmig, dass jetzt die Auslegung mit Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange erfolgen soll.

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