23.10.2003, eb/Eberhard Basler
Die Weichen für eine gesicherte Zukunft der Wasserversorgung im Ortsteil Gars sind nun gestellt: Der Marktgemeinderat beschloss auf seiner letzten öffentlichen Sitzung einstimmig, beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Schlichtgruppe Antrag auf Aufnahme der Gemarkung Gars und der gesamten Gemarkung Klostergars in den räumlichen Wirkungsbereich des Zweckverbandes zum 1. Januar 2004 zu stellen.
Die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung des Mark-tes Gars wird ab dem neuen Jahr zum Restbuchwert laut Bilanz dem öffentlich-rechtlichen Zweckverband über-tragen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Über-nahmemodalitäten zu regeln. Im zu erstellenden Vertrag ist zum einen insbesondere die Herstellung des technischen Standards, zum Beispiel bei den Wasserzählern und der Beschilderung zu regeln. Außerdem wird aufgenommen, dass anlässlich der Übertragung der Wasserversorgung von den Altanschließern für die angeschlossenen Anwesen keine Beiträge zu entrichten sind. Die Eigentumsübertragung ist vorab mit dem Finanzamt Mühldorf abzuklären, der Übernahmevertrag ist dem Landratsamt Mühldorf vorzulegen.
De facto, so Erster Bürgermeister Georg Otter, wird Gars bereits seit Ostern dieses Jahres über den vorhandenen Notverbund mit Schlichter Wasser versorgt: Bei Proben wurden damals nämlich in der Quellfassung am Hang koliforme Keime unbekannter Herkunft gefunden, die auch bei späteren Untersuchungen vorhanden waren.
Bereits seit einiger Zeit wurde die Zukunft der Garser Wasserversorgung diskutiert. Man ließ Grundwasser-Unter-suchungen machen, das Wasserwirtschaftamt verlangte ein neues Schutzgebiet von 100 Hektar Größe, das bis nach Aign nördlich von Höfen reichen würde. Außerdem wurden die nötigen Investitions- und künftigen Betriebskosten bei einer Erhaltung der Ortsversorgung ermittelt und ein Preis-vergleich angestellt.
Grundsätzlich, so die Gemeinderäte in ihrer ausführlichen Diskussion, sei es schade eine vorhandene, ohne Pumpen zu betreibende umfangreiche Quellschüttung nicht mehr zu nutzen. Allerdings beweise die derzeitige Verkeimung, dass im momantanen Zustand keine Versorgungssicherheit ge-geben sei. Bei einer Beibehaltung und Sanierung müsste außerdem mit zusätzlichen Kosten für Ausgleichszahlungen an Landwirte, für einen teilzeitbeschäftigten Ver- und Entsorger sowie für den vorgeschriebenen Schutzgebiets-berater in Höhe von jährlich rund 57.000 Euro gerechnet werden. Bei einer Jahresabnahme von zur Zeit etwa 56.500 Kubikmetern Wasser verteuere das den Kubikmeterpreis um einen Euro, dazu kämen für den nötigen Neubau eines Hochbehälters mit 700 Kubikmeter Fassungsvermögen weitere 60 Cent, wenn man die Maßnahme komplett auf den Preis umrechnen würde.
Angesichts dieser Kosten fiel die Entscheidung zum Anschluss an Schlicht den Gemeinderäten noch leichter. Ein Preisvergleich ergab weiter, dass für die Garser Versorgung zur Zeit 60 Euro Grundgebühr und 80 Cent pro Kubikmeter verlangt werden, Schlicht berechnet 80 Euro Grundgebühr und 60 Cent pro Kubikmeter. Somit fahren die Garser Abnehmer in Zukunft nicht schlechter und haben absolute Versorgungssicherheit.