Online Bürgernetz Magazin: unabhängiges Internet-Magazin des Fördervereins Bürger Online e.V.
Antidiskriminierungsgesetz als Bürokratiemonster

13.03.2005, eb/Eberhard Basler

Als Jobkiller, Einstellungs- und Vermiet-verhinderungsgesetz sowie Bürokratiemonster bezeichnete Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer bei der Jahres-hauptversammlung des CSU-Ortsverbandes Gars das geplante Antidiskriminierungsgesetz.
Es gebe Richtlinien der EU für ein solches Gesetz, die rot-grüne Bundesregierung setze diese aber nicht 1:1 um sondern verschärfe die vorgesehenen Regeln noch derart, dass schwerwiegende Eingriffe in die Vertragsfreiheit entstünden. Sowohl Schadenersatz als auch Klagerecht von Betriebsräten sowie Dritthaftung eines Arbeitgebers für die Diskriminierung von Dritten gegen eigene Mitarbeiter sehe die EU zum Beispiel nicht vor, die Beweislastumkehr sei eine schwere Belastung. Meyer bedauere vor allem den Mittelstand sowohl bei künftigen Einstellungen als auch Vermietungen.
Leider sei das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, somit könne die Union nur ?Bewusstsein schaffen?: Auch in der SPD gebe es übrigens Gegner solch weitgehender Rege-lungen. Letztendlich sei dieses deutsche Antidiskri-minierungsgesetz wieder ein Beispiel rot-grüner Gesellschafts- und Systemveränderungspolitik, zu der auch die Visa-Affäre der Grünen gehöre.
In der Wirtschaftskraft rutsche Deutschland dank Rotgrün immer mehr zurück. Die CSU habe Hartz IV und die Gesundheitsreform mit viel Bauchweh mitgetragen, grundsätzlich gehe beides ja in die richtige Richtung. Die Umsetzung sei aber mangelhaft.
In Deutschland gebe es viel zu wenig Arbeitsplätze und bezahlbare Arbeit. Im letzten Jahr gingen zum Beispiel 400.000 Arbeitsplätze durch Betriebsschließungen oder Verlagerung verloren. Die echte Arbeitslosigkeit liege wohl bei rund 7 Millionen, wenn man die ?stille Reserve? (wer gerne Arbeit hätte) und die über 58Jährigen in der Statistik mitzählen würde. 41 Prozent der Deutschen bezögen inzwischen Lebensunterhalt schwerpunktmäßig durch soziale Transferleistungen!
In der lebhaften Diskussion mit dem Abgeordneten wurde auch mancher Finger in offene Wunden gelegt: Warum seien bei Hartz IV ein 21jähriger ?Berufsanfänger? und ein 53Jähriger mit langer Einzahlungszeit ins Sozialsystem gleichgestellt? Warum muss jemand seine angesparte Lebensversicherung verkaufen, andere dagegen haben während ihrer Arbeitszeit ?nur große Autos gefahren? und keine Rücklagen gebildet? Außerdem müsse die Zuverdienstgrenze geändert werden, um Anreize zu schaffen

Artikel dieser Ausgabe
Ausgaben
Rubriken
Regional
---
An-/Abmeldung als Autor, Neuen Artikel bereitstellen, Neue Ausgabe erstellen
---
Hauptseite des Magazinszum Förderverein
---
Alle Rechte vorbehalten. Wenn Sie Texte oder Bilder aus diesem Magazin weiterverwenden wollen, setzen Sie sich bitte mit dem Autor des betreffenden Beitrags in Verbindung. Weder der Autor jedes einzelnen Beitrags noch der Verein können für Schäden, die aus der Befolgung von Ratschlägen oder Anleitungen in Artikeln entstehen, Haftung übernehmen. Sie befolgen alle Tips usw. also auf Ihr eigenes Risko.