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Aus dem Unterreiter Gemeinderat

31.07.2001, kg/Karlheinz Günster



Unterreit (kg) -- Flächennutzungspläne für Wang, Einharting, das Unterreiter Gewerbegebiet und für den Wildpark
hatte der Unterreiter Gemeinderat in seiner Sitzung zu behandeln. Aus dem Auslegungsverfahren für vorgesehene
Änderungen wurden vorgebrachte Bedenken und Anregungen behandelt.


Für das geplante Gebiet in Wang, das sich von der Straße in Richtung Steinbichl nach Osten bis zum Neubaugebiet an
der Straße nach Stadl erstreckt, hatte die ,,Fachkundige Stelle`` im Mühldorfer Landratsamt keine Bedenken, wenn
sich die Gemeinde an die bestehenden Regelungen zur Versickerung halte, dann müsse kein Wasserrechtsverfahren
durchgeführt werden. Von Unterreitern selbst gab es keine Einwände dazu. Einstimmig ist der Feststellungsbeschluss
für diese Änderung gefasst worden.


Für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, sie umfasst Einharting, das Gewerbegebiet und den Wildpark, lag
eine Stellungnahme des Landratsamtes, Abteilung Staatliches Abfallrecht, vor. Für das Gebiet des Wildparks wurde
auf eine 15 000 Kubikmeter große Altdeponie für Hausmüll hingewiesen, die bis 1976 aufgefüllt und danach rekultiviert
wurde. Daraus ergibt sich nun die Verpflichtung, diese 2 330 Quadratmeter große Fläche mit dem mittlerweile
herangewachsenen Jungwald zu belassen, und auf keinen Fall die Deckschichten zu beschädigen. Zudem soll die
Deponie in Pläne eingezeichnet werden. Die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft forderte regendurchlässige
Beläge für die Parkplätze.


Das Wasserburger Forstamt wies darauf hin, dass Wildtiere wegen Ausbruchsgefahr bei Windwurf und Schneebruch
nur innerhalb der Zäune gehalten werden dürfen. Für die Erstellung der Anlagen dürfen höchstens 4 500 Quadratmeter
Wald gerodet, und außer den 14 Volieren darf sonst nichts im Wald aufgebaut werden. Aus der Haltung von
Wildschweinen wurde nichts, weil das Veterinäramt auf den Mindestflächenbedarf von 10 000 Quadratmetern
hinwies. Ältere und bedrohte Hausschweinrassen seien für Oberreith sinnvoll. Dem schloss sich der Rat an, wie auch
der Auflage, Platz und Zufahrt für einen Kadaver-Container zuschaffen.

Für den Öffentlichen Nahverkehr empfahl das Landratsamt eine zusätzliche Bushaltestelle. Der Gemeinderat
bestätigte die Anforderungen des Straßenbauamtes für die Zufahrt, die weitgehend im Plan enthalten seien. Die
Notwendigkeit für eine mögliche Abbiegespur sehe man derzeit ebenfalls nicht und der vorgeschlagene frostsichere
Ausbau der Zufahrt wurde zur Kenntnis genommen. Keine Einwände gab es seitens der Bürger gegenüber dem
geplanten Wildpark. Einstimmig wurde der Vorhabens- und Erschließungsplan mit den gefassten Änderungen
beschlossen.

Zugestimmt wurde auch einem Antrag des Wildparks auf finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde. Nach
längerer Diskussion einigte man sich auf eine wirtschaftliche Förderung in Höhe von rund 4 000 Mark.

Für das Gewerbegebiet könnte eine ,,gesonderte landesplanerische Überprüfung`` erforderlich werden, falls sich
Einzelhandelsbetriebe ansiedeln würden, meinte die Regierung von Oberbayern als Landesplanungsbehörde. Der
Gemeinderat sicherte eine entsprechende Mitteilung an das Amt zu, derzeit sei aber kein Einzelhandel in Sicht. Die
Industrie- und Handelskammer bedauerte die ,,deutliche Nutzungsbeschränkung`` für das ,,eingeschränkte
Gewerbegebiet``. Sie empfahl im westlichen Teil ein ,,reines Gewerbegebiet`` auszuweisen, dem folgte der
Gemeinderat jedoch wegen der Nähe zum Ort nicht.

In Einharting sah das Landratsamt, Abteilung Immissionsschutz, den landwirtschaftlichen Betrieb und die Gaststätte
als mögliches Problem für das geplante ,,Allgemeine Wohngebiet``. Auch das Amt für Landwirtschaft und Ernährung
hatte ,,erhebliche Bedenken`` wegen der angrenzenden Landwirtschaft. Der Gemeinderat sah aber eine
,,mittelfristige`` Planung, so dass sich dieses Problem wegen Aufgabe der Landwirtschaft von selbst erledigen könnte.
Zudem würde das Dorfgebiet, das höhere Immissionen als das vorhandene ,,Allgemeine Wohngebiet`` erlaube, auf
eine Tiefe von 75 Metern in westliche Richtung erweitert werden. Damit folgte man dem Vorschlag des
Landratsamtes. Das Amt für Landwirtschaft verwies auf die ,,guten Ertragsbedingungen`` für Weizen, der für das
Wohngebiet geopfert würde.

Die Isar-Amper-Werke wiesen auf die Stromleitung hin, die jedoch für das Baugebiet an eine andere Stelle verlegt
werden solle, beschloss der Gemeinderat. Von Seiten der Bürger gab es keine Einwendungen.

Allgemein empfahl das Wasserwirtschaftsamt für Einharting den Anschluss an eine vorhandene Kläranlage, da der
vorhandene Bach für eine selbstständige Anlage als Vorfluter zu schwach sei. Bekannt wurde dabei eine Entscheidung
aus dem nichtöffentlichen Teil einer vorangegangenen Sitzung mit einem Ingenieurbüro, das drei Möglichkeiten
vorstellte: Eine eigene Anlage in Einharting, den Anschluss an die Unterreiter Kläranlage, und als günstigste Lösung
erschien dem Gemeinderat der Anschluss an das Netz Kraiburg-Waldkraiburg. Die Entscheidung dafür fiel
einstimmig.

Für das Gewerbegebiet sollte die Kläranlage in Unterreit erweitert werden, empfahl das Wasserwirtschaftsamt
weiter; während eine Stellungnahme zu Oberreith noch ausstünde, bemerkte der Gemeinderat.

Das Vermessungsamt in Wasserburg wies darauf hin, auch ,,im digitalen Zeitalter`` nicht auf amtliche
Kartenbezeichnungen zu verzichten, die nun ergänzt werden sollen.

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