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Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Kerschbaum

21.07.2004, eb/Eberhard Basler

Der Marktgemeinderat fasste jetzt einstimmig den offiziellen Beschluss zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes ?Kerschbaum? im Bereich der entsprechenden Flurnummern.
Notwendig ist der Plan für die weitere städtebauliche Entwicklung des bereits teilbebauten Garser Ortsteiles. Neben gewissen Bauabsichten von Anliegern schlägt hier vor allem der bevorstehende Kanalbau zu Buche, der nur auf öffentlichem Grund stattfinden darf. Das Grundproblem in Kerschbaum ist aber, dass die Siedlungsstraßen bisher alle auf Privatgrund verlaufen und somit öffentliche Straßen fehlen.
Die Teilbebauung mache, so Bürgermeister Georg Otter, die Aufstellung eines Bebauungsplanes auf jeden Fall schwieriger. Zum Durchziehen der Planung hat man aber zwei Jahre lang Zeit, es wird über die Entwicklungsdetails jetzt weiter beraten und gesprochen werden.
Die Straßenbreiten machen in dem bebauten Gebiet am meisten Probleme. So sind für den Königswarter Weg vier Meter mit zwei Ausweichstellen vorgeschlagen. Wo der Kerschbaumer Weg einseitig bebaut ist, soll er insgesamt (nicht bei der Asphaltierung) sechs Meter breit werden, bei der doppelten Bebauung vier Meter. Ein Wendeplatz wird geplant. Die Kurvenradien müssen so gestaltet werden, dass auch Müllfahrzeuge sie befahren können.
Wenn der Bebauungsplan aufgestellt ist, wird es die Detailplanungen geben. Auf Kostengünstigkeit wird geachtet. Es gäbe allerdings auch Vorschriften, wie eine ordnungsgemäße endgültig hergestellte Erschließung auszusehen habe. Nur diese könne dann auch gemäß Beitragsrecht abgerechnet werden.

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