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Zwei Baugebiete vorangebracht

21.07.2004, eb/Eberhard Basler

Architekt Johann Schmuck erläuterte die im Auslegungsverfahren des Baugebiets ?Lanzinger Wiese? in Au vorgebrachten Anregungen und Bedenken. Da die Gaststätte Pfeil in der Nähe ist, folgte der Marktgemeinderat der Anregung des Landratsamtes und änderte die Ausweisung von ?Allgemeines Wohngebiet? auf ?Dorfgebiet?. Entsprechend den Hinweisen der Wasserwirtschaft des Landratsamtes wird wegen Ableitung des Niederschlagswassers die Sickerfähigkeit des Bodens in einem Versuch festgestellt. Außerdem änderte man nach Einwänden der Ortsplanungsstelle die zulässige Wandhöhe der Gebäude von 5,25 Meter auf 4,80 Meter ab, da es sich um einen empfindlichen Bereich handelt.
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim stellte fest, dass die Gebäude auf der Lanzinger Wiese erst bezugsfertig sein dürfen, wenn beim Trinkwasser eine Anschlussfähigkeit an die Schlichtgruppe gegeben ist. Schlicht wiederum wies darauf hin, dass wegen Zuschuss-Stopps eine Erschließung im Jahr 2004 nicht möglich ist. Ob es im nächsten Jahr gelingt, hängt von den dann gewährten Staatszuschüssen ab.
Schließlich billigte der Marktgemeinderat den Entwurf der ?Lanzinger Wiese? mit Begründungen sowie den neu beschlossenen Änderungen und beauftragte die Verwaltung mit der erneuten Auslegung und der nochmaligen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Zum Baugebiet ?Gars Bahnhof IV? stand ebenfalls die Beschlussfassung zu den im Auslegungs- und Anhörungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Bedenken an.
Der Immissionsschutz forderte ein Lärmgutachten, dem wird nachgekommen. Das Eisenbahn-Bundesamt wies darauf hin, dass Bepflanzungen nur in gewissem Abstand vom Gleisbereich erfolgen dürfen. Außerdem muss zu den Bahnanlagen ein mindestens 1,50 Meter hoher Metallzaun ohne Tür und Tor errichtet werden, um das Betreten zu verhindern.
Gewisse Flächen zwischen ehemaligem Bahnhofsgebäude und DB-Haltepunkt wurden nicht ?entwidmet?, sondern in Verfügung der Bahn gehalten. Hier muss jetzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend angeglichen werden. Der neue Fuß- und Radweg im Osten des Bahnhofes liegt jetzt außerhalb des Geltungsbereiches, hier müssen privatrechtliche Regelungen getroffen werden. Außerdem darf der Radweg aus Sicherheitsgründen nicht in den Bahnübergangsbereich an der Innwerkstraße münden, sondern muss in einem Bogen an der Mittergarser Straße enden. Zur geplanten Park-and-Ride-Anlage will die Bahn die Pläne einsehen.
Schließlich billigte der Marktgemeinderat auch diesen Bebauungsplan mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen und lässt ich erneut auslegen.
              

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