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Wegebaumaßnahmen im Rahmen des Mühldorfer Netzes

04.04.2004, eb/Eberhard Basler

Zu den wegen der Stärkung der Landwirtschaft mit EU-Mitteln besonders geförderten Wegebaumaßnahmen im Rahmen des Mühldorfer Netzes wurde in Zusammenarbeit mit den Ortsobmännern des Bayerischen Bauernverbandes jetzt eine Übersicht möglicher Erschließungsprojekte erstellt. Es geht um insgesamt rund 15 Kilometer Kiesstraßen, etwa 90 Anwesen könnten eine ordentliche Zufahrt erhalten, so Bürgermeister Georg Otter. Der Marktgemeinderat legte die Anliegerbeiträge fest.
Bei drei Meter breiter Asphaltdecke fallen etwa 150 Euro pro laufendem Meter an Kosten an. Das ergäbe für die gesamten 15 Kilometer einen Betrag von 2,25 Millionen Euro. Bei 70 Prozent Zuschuss blieben 675.000 Euro zur Finanzierung übrig, die je zur Hälfte von der Gemeinde und den Anliegern übernommen werden sollen. Der Marktge-meinderat legte dazu einstimmig die Anliegerbeiträge fest: Bei drei Meter breiten Straßen fällt zunächst pro Anwesen ein günstiger Sockelbetrag von 2500 Euro an, der gleich-zeitig die Anlieger längerer Strecken entlastet. Dazu werden pro laufendem Meter Straße 5 Euro berechnet, die dann auf die erschlossenen Objekte verteilt werden. Bei 3,5 Metern gewünschter Straßenbreite wären 3000 Euro Sockelbetrag und 10 Euro pro laufendem Meter fällig.
Das sehr gute Programm läuft bis 2006. Jetzt komme es, so der Bürgermeister, darauf an, dass die Anlieger bei dem jeweiligen Einzelprojekt mitmachen. Er sei sehr gespannt, welche Planungen tatsächlich zustande kämen. Voraussetzung für eine Weiterreichung von Maßnahmen an das Mühldorfer Netz und eine dortige Berücksichtigung seien auf jeden Fall die Unterschriften aller Anlieger sowie deren Einverständnis, gegebenenfalls benötigten Grund kostenlos zur Verfügung zu stellen und kleinere ökologische Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.
In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen werden dann Beschlüsse über konkrete Maßnahmen gefasst. Bei Aufnah-me ins Mühldorfer Netz bildet sich eine Teilnehmer-gemeinschaft, die Planung macht die Direktion für ländliche Entwicklung selbst und spricht sie mit den Anliegern ab. Dabei sind Begradigungen und kleinerer freiwilliger Landtausch ebenfalls möglich.

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