18.05.2002, ag/Augustin Grundner
Zu Beginn der Sitzung vereidigte Bürgermeister Matthäus Huber die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder Anton Keilhacker, Josef Schachner und Franz Schletter auf das Grundgesetz der Bundesrepublik, die Verfassung des Freistaates Bayern, Gesetzestreue und die Wahrung der Rechte der kommunalen Selbstverwaltung. Zum zweiten Bürgermeister wählte der Gemeinderat August Grundner.
In die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim wurden Bürgermeister Matthäus Huber, August Grundner (Stellvertreter Alois Meier) und Annemarie Haslberger (Johann Schöberl) entsandt. Für die Schulverbandsversammlung Ramsau wurden Bürgermeister Matthäus Huber, Alois Meier (Johann Knollhuber) und Ludwig Schußmüller (Franz Schletter) benannt.
Im Schulverband Gars a. Inn wird die Gemeinde Reichertsheim neben Bürgermeister Matthäus Huber von Alois Meier (Stellvertreter Anton Keilhacker) vertreten. Nachdem die Gemeinde beim Schulverband Haag nur einen Sitz hat, wird dieser vom ersten Bürgermeister wahrgenommen. Die Stellvertretung des ersten Bürgermeisters bei dessen Verhinderung in Gemeinschaftsversammlung und Schulverbänden obliegt kraft Gesetzes dem zweiten Bürgermeister.
Zu Verbandsräten beim Wasserzweckverband Schlicht-Gruppe wurden Bürgermeister Matthäus Huber (Stellvertreterin Annemarie Haslberger), Paul Huber (August Grundner), Johann Knollhuber (Josef Schachner), Georg Hanslmeier (Alois Meier), Ludwig Schußmüller (Johann Schöberl) und Franz Schletter (Anton Keilhacker) bestellt.
Als Jugendvertreter fungieren für den Ort Reichertsheim Alois Meier und für den Ort Ramsau Franz Stein.
Den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde bilden August Grundner (Vorsitzender), Annemarie Haslberger und Alois Meier.
In der Geschäftsordnung, die sich der Gemeinderat zu Beginn der neuen Amtsperiode gegeben hat, ist bestimmt, dass im Falle der Verhinderung beider Bürgermeister das Gemeinderatsmitglied Paul Huber die Amtsgeschäfte wahrnimmt. Ausschüsse wurden außer dem Rechnungsprüfungsausschuss nicht gebildet.
Festgelegt wurde weiter, dass Sitzungen in der Regel am dritten Donnerstag im Monat stattfinden, wobei Ausnahmen möglich sind. Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, sind schriftlich spätestens acht Tage vor der Sitzung beim ersten Bürgermeister einzureichen. Die Ladefrist wurde auf fünf Tage festgelegt, wobei der Tag des Zugangs der Ladung und der Sitzungstag nicht mitzählen.
In der ebenfalls beschlossenen Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wurde das Sitzungsgeld für die Gemeinderatsmitglieder auf 15 EURO pro Sitzung festgelegt.
Sitzungstermin für die nächste Sitzung ist Dienstag, 28. Mai.