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Neue Abwassersatzung für Gemeindeteile

01.07.2007, kg/Karlheinz Günster

Unterreit ? In der Gemeinde Unterreit sollen Elsbeth, Oberreith, Wang, Stadl und der Ort Unterreit eine neue Gebührensatzung für das Abwasser bekommen. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung. Das bedeutet auch, dass die Gebäude neu vermessen werden.

Wegen eines Einspruches aus Stadl, erklärte Forstmeier in der Sitzung, sei die verwendete Mustersatzung aus dem Jahr 1998 in Teilen von einem Gericht für ungültig erklärt worden. Generell, darum ging es, dürften Garagen nicht mehr in die Berechnung einbezogen werden. Deshalb könne man die nun vorgenommene Verbesserung nicht auf diese Satzung aufrechnen und deshalb benötige die Gemeinde eine neue. Bei der solle auch gleich die Problematik der Garagen gelöst werden. Für diese neue Globalberechnung, in die auf einen bestimmten Zeitraum neben den Baukosten auch sämtliche laufende Aufwendungen, darunter Wartung und jährliche Abschreibungen, berücksichtigen soll, müsse die Geschossfläche ermittelt werden. Einerseits gebe es Häuser, deren Garage nicht mehr aufgemessen werden dürfe, andererseits könnte es Gebäudeteile geben, drückte es der Bürgermeister vorsichtig aus, die bisher nicht berücksichtig worden seien. Grob könne man sagen, so Forstmeier weiter, sei die Garage dann gebührenpflichtig, wenn sich ein Gully darin befindet oder wenn es einen direkten Zugang mit Wand an Wand zum Haus gebe.

In der Sitzung wurde auch Schreiben von Sebastian Bergmann aus Kochöd verlesen, der sich gegen den geplanten Anschluss an die Trinkwasserversorgung wehrte, weil er bereits über eine eigene verfüge. Weil der Gemeinderat den Anschluss auch von Kochöd mit beschlossen habe, sei das ?eine klare Sache?, sagte der Bürgermeister. Man könne keine Ausnahme machen, dann komme man ?in Teufels Küche?. Es gebe weitere, die sich dagegen wehren, er wolle aber zu allen hinfahren, kündigte er an.

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