20.02.2004, eb/Eberhard Basler
Über zwei Bebauungsplan-Vorhaben im Ortsteil Au wurden jetzt im Garser Marktgemeinderat Beschlüsse gefasst.
Bei der ?Lanzinger Wiese? hatten Anlieger Einspruch gegen die Bebauung erhoben. Architekt Johann Schmuck nahm zu den Schreiben Stellung: Der Bebauungsplanentwurf sei vom Gemeinderat einstimmig abgesegnet worden. Das Areal bilde mit seinen vier locker gruppierten Einfamilienhaus-Neubauten E+D nur eine behutsame städtebauliche Ergänzung der vorhandenen Bebauung, Häuser waren dort schon immer geplant.
Die Lanzinger Wiese sei kein Biotop, der geplante breite Distanz-Grünstreifen zum Inn dagegen werde als neue wertvolle Fläche ausgelegt. Es entstehe dringend benötigtes Bauland für Einheimische, das somit dem Gemeinwohl zugute komme. Eine Verschattung bestehender Gebäude sei durch die niedrige Bebauung nicht zu befürchten, außerdem habe man die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten.
Um den Bedenken der Nachbarn entgegen zu kommen, schlug Architekt Schmuck eine Drehung des unmittelbar angrenzenden Hauses vor, sodass dieses nur mit dem schmaleren Giebel statt der Breitseite dorthin zeige. Der Gemeinderat war einstimmig damit einverstanden und geht mit dieser Variante ins weitere Bebauungsplan-Verfahren.
Ebenfalls zum Ortsteil Au stand die südseitige Erschließung der Schule auf der Tagesordnung. Sie war im Bebauungsplan Au bisher als Verlängerung der Straße Am Klosterfeld durch eine noch zu errichtende Abschlussbebauung hindurch vorgesehen. Diese Fahrbahn sollte den zweiten Klosterhof mit einer Verschwenkung durchqueren und an der Ecke Schwimmbad enden. Die Abschlussbebauung soll jetzt aber nicht mehr mit den ursprünglich vorgesehenen Wohnhäusern erfolgen. Deshalb will man nun auch auf die Verschwenkung verzichten, die Zufahrt verkehrsberuhigt anlegen und den Durchstich weiter nach Osten verlegen, um so innen im Hof einen großzügigen Platz zu gewinnen. Die Straße am Klosterfeld endet dann künftig mit einem Wendeplatz weiter östlich. Der Marktgemeinderat beschloss, diese vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Au vorzunehmen, die endgültige Detailplanung der Erschließung wird in Absprache mit den Anliegern folgen.