04.11.2002, ag/Augustin Grundner
Breiten Raum nahm bei den Beratungen des Reichertsheimer Gemeinderats die Bauleitplanung ein. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde geteilt, damit die im Bereich Tiefenstätt aufgetretenen Schwierigkeiten den Fortgang des Verfahrens in den anderen Bereichen nicht verzögern.
Die Bundesstraße 12 behindert im Bereich Reichertsheim die gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten erheblich. Die Gemeinde wollte hier entlang der B 12 als Gewerbegebiet ausgewiesene Flächen in Mischgebiet umwandeln und weiter südlich der B 12 gelegene Teile als Wohngebiet ausweisen. Der Gemeinde ist bewusst, das dies ohne Lärmschutz nicht möglich ist. Die weitere Beplanung kann nach Stellungnahme des Landratsamtes nur nach Vorliegen eines aktuellen Lärmschutzgutachtens erfolgen, so dass die genannten Bereiche aus der Umplanung genommen wurden. Übrig bleibt das geplante Gewerbegebiet an der Lexenbergstraße mit einer kleineren daran anschließenden Mischgebietsausweisung, wofür jedoch auch Lärmschutzgutachten notwendig sind, deren Erstellung nach Auskunft des planenden Architekturbüros cirka eineinhalb Wochen dauert.
Im Bereich Thambach wurde die Planung im südlichen Bereich gegenüber der B 12 ebenfalls aus Immissionsschutzgründen auf die vorhandene Bebauung zurückgenommen, die Ausweisung von Bauland im nordöstlichen Bereich von Thambach kann beibehalten werden. Aufgenommen wird eine Fläche beim sogenannten Thambacher Bräuhaus zur Errichtung eines Schie?standes.
Der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets in Tiefenstätt steht das Landratsamt ablehnend gegenüber, da die bauliche Entwicklung an den zentralen Orten und nicht in Anbindung am Weiler mit Einzelgehöften wie Tiefenstätt stattfinden soll. Auch naturschützerische (Kaltluftschneise) und immissi-onsschutzrechtliche (Schlachtbetrieb) Belange wurden vorgebracht.
Im Bereich Ramsau/Schmiedanger ist ebenfalls ein neues Lärmschutzgutachten notwendig.
Der Gemeinderat beschloss, die 3. Flächennutzungsplanänderung aufzuteilen in ein Deckblatt 1 (Reichertsheim, Thambach und Ramsau) und ein Deckblatt 2 (Tiefenstätt). Für die Bereiche Deck-blatt 1 wird das weitere Verfahren durchgeführt, sobald die Lärmschutzgutachten vorliegen und eingearbeitet sind. Für den Bereich Tiefenstätt werden weitere Besprechungen mit dem Landratsamt stattfinden.
In den Bebauungsplanverfahren "Gewerbegebiet Lexenbergstraße" und "Ramsau-Schmidanger" wurden die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse gefasst und beschlossen, die Verfahren weiterzuführen.
Vorgelegt wurden dem Gemeinderat die Ergebnisse der örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 1999 und 2000. Der Gemeinderat fasste den Feststellungs- und den Entlastungsbechluss für beide Haushaltsjahre.